Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geschäftsgegenstand ist eine Anzeige, bzw. eine Präsentation, wie Bild und/oder Texterstellung, in einem oder mehreren verschiedenen Print-Veröffentlichungen, eine Internet-Präsentation auf der Internetseite des Auftragnehmers (= "Online-Tipps"), oder ein Internet-Werbebanner mit garantierter Anzahl von Auslieferungen..
Abs.2: Das Abonnement "Online-Tipps" verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate im Voraus gekündigt wurde.
Abs.3: Das Abonnement "Kultur, Events und Feste" verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate im Voraus gekündigt wurde.
Abs.4: Für Jahresabschluss-Verträge gilt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Jahresabschluss-Ende gekündigt wurde.
§2 Haftungsausschluss:   Kleinere Abweichungen von eingereichten Vorlagen sind nie völlig   auszuschließen. Der Auftragnehmer haftet nicht für kleinere   Farbabweichungen, Druckfehler oder ähnliche Mängel. 
§3 Erscheinungsdatum:   Das genaue Realisierungsdatum des Objektes liegt stets im Ermessen des   Auftragnehmers; vertraglich zugesagte Druck- und Erscheinungsdaten   werden vom Auftragnehmer jedoch stets eingehalten. Der Auftragnehmer   haftet nicht für Fälle, die nicht direkt auf eigenes Verschulden zurück   zu führen sind, wie z.B. Lieferungsverzug der Druckerei oder durch   höhere Gewalt. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass die   Zeitfenster der einzelnen Ausgaben nur ungefähren Charakter haben (z.B.   "September-Oktober"-Ausgabe bedeutet nicht, dass diese Ausgabe zum   Ersten des Monats September veröffentlicht sein wird. Meist ist die   Mitte des erstgenannten Monats der tatsächliche   Veröffentlichungszeitpunkt des Print-Magazins. Hier sei darauf   hingewiesen, dass die Veröffentlichung des Online-Magazins in der Regel   etwa zwei Wochen früher als Print stattfindet, meist sogar noch vor dem   Ersten des Monats.
§4 Liefertermin der Druckdaten:   Druckunterlagen müssen spätestens innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet   ab Datum des Vertragsabschlusses, dem Auftragnehmer zur Verfügung   gestellt werden, ansonsten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anzeige   nach eigenem Ermessen zu gestalten, bei Berechnung des vollen Preises,   zzgl. Gestaltungsgebühr. 
§5 Korrekturabzug: Der   Auftraggeber erhält nur dann unaufgefordert einen Korrekturabzug, wenn   keine fertig gestaltete und gesetzte Datei vom Auftraggeber oder dessen   Werbeagentur zur Verfügung gestellt wurde, bzw. eine druckreife Vorlage   vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Scannen zur Verfügung gestellt   wurde und unverändert bleiben soll. Auf ausdrücklichen Wunsch des   Auftraggebers oder Bedarf wird aber selbstverständlich auch dann ein   Korrekturabzug versandt (Gebühr: je 5,–). Der Auftraggeber muss dies   jedoch dem Auftragnehmer schon während des Vertragsabschlusses zur   Kenntnis geben, damit dieser sich rechtzeitig darum kümmern kann.
5.2.   Der Auftragnehmer wird den Korrekturabzug unverzüglich nach dem Erhalt   der dazu benötigten Unterlagen erstellen und dem Kunden übermitteln,   senden bzw. aushändigen. 
5.3. Unter „Korrekturabzug“ ist ein   Tintenstrahl-Ausdruck (versandt per Brief bzw. persönliche Aushändigung)   oder eine pdf- bzw. jpg-Datei (versandt per E-Mail bzw. Upload auf   Server) der in Auftrag gegebenen Dienstleistung zu verstehen.
5.4.   Korrekturabzüge sind gründlich auf Satz-, Rechtschreib- und sonstige   Fehler zu überprüfen und — versehen mit eventuellen   Berichtigungsvermerken — dem Auftragnehmer spätestens innerhalb 5   Werktagen zurück zu senden/zurück zu geben. 
5.5. In diesem Versenden   liegt die Erklärung, dass der Korrekturabzug — gegebenenfalls mit den   aufgeführten Änderungen — druckreif ist. 
5.6. Geht diese Korrektur   nicht binnen 5 Arbeitstagen beim Auftragnehmer ein, so gilt der   Korrekturabzug stillschweigend als zum Druck freigegeben.
5.7. Mit   dem Versenden/Übermitteln/Aushändigen des Korrekturabzuges beginnt die   Fälligkeit des Rechnungsbetrages der laufenden Periode (d. h. mit dem   Erhalt der darauf folgenden Rechnung).
5.8. Durch die Notwendigkeit   eines Korrekturabzuges entsteht automatisch die Fälligkeit einer   zusätzlichen Gebühr von mindestens 5,– (siehe 5.1), meistens jedoch 49,–   (siehe § 11.2)
§6 Nebenkosten: zusätzlich zu dem   vereinbarten Preis für die Anzeige können nach gesondertem Bedarf auch   nachträglich Bearbeitungskosten hinzukommen, die bei der   Auftragserteilung nicht eindeutig vorhersehbar waren (siehe hierzu auch §   11). Dies gilt im Besonderen, wenn aufwändige Beratungen, Interviews   und/oder Fotoshootings geleistet wurden, es aber gar nicht zu dem   erwarteten Auftrag kam oder ein solcher storniert wurde. In diesem Fall   behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, gesonderte Rechnungen über   die Leistungen mit fair kalkulierten Preisen zu stellen.
6.2. Wird   die Anzeige in einem abweichenden Format als zu den in den Mediadaten   vorgegebenen Formaten geliefert, so werden mindestens 15% Zuschlag   berechnet (siehe auch §11).
§7: Unverlangt eingehende Pressemeldungen:   Wer uns Pressemeldungen zuschickt, die wir nicht angefordert haben  bzw.  Teil einer Absprache oder eines Vertrages sind, dem werden wir –  den  Fall vorausgesetzt, dass wir diesen in einer unserer Medien   veröffentlichen – den entsprechenden Mindest-Betrag aus unserer „Low   Budget-Preisliste“ berechnen. Wer uns also Pressemeldungen   zuschickt, erklärt sich mit dieser fairen Regelung einverstanden, auch   dann, wenn dies nicht vorher ausdrücklich abgesprochen war.
§8 Fälligkeit:   Die Kosten des Anzeigenpreises und der angefallenen Nebenkosten incl.   der MwSt. sind nach Erhalt des Korrekturabzuges in voller Höhe fällig.   Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Schriftform   auf dem Auftragsformular (Siehe auch §4.).
8.2. Im Falle des   Zahlungsverzuges werden die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch   Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen   Bundesbank berechnet. Bei Rücklastschrift erlauben wir uns die   Berechnung der Selbstkosten von derzeit 6,–.
8.3. Abweichend von 8.1.   können bei sofortiger Zahlung der Rechnung, wenn nach Rechnungserhalt   der Betrag innerhalb von 5 Werktagen auf dem Konto des Auftragnehmers   eingeht, 3% Skonto gezogen werden.
8.4. Wir gewähren für   Lastschriftaufträge ebenfalls 3% Skonto (außer bei Teilzahlungsbeträgen,   da diese ohnehin grundsätzlich nur mit Lastschrift gewährt werden!)
§9 Mündliche Nebenabreden   bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit stets der Schriftform. Beide   Parteien erkennen den Vertrag so, wie im Auftragsformular ausdrücklich   beschrieben, an. 
§10 Salvatorische Klausel: Eine  etwaige  Unwirksamkeit einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen  lässt die  Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§11 Anlieferung der Druckdaten und deren Nebenkosten: Die   Anlieferung der Druckdaten ist nur in folgenden Dateiformaten möglich:   *.pdf, *.tif, *.jpg, *.cdr (Version X5 oder älter; jüngere Versionen   müssen zurück konvertiert werden) oder direkt kompatibler Formate,   mindestens 300 dpi Auflösung und im CMYK-Farbraum. 
11.2. Sämtliche   Preise sind so kalkuliert, dass die eingesandten Druckdaten im bereits   fix-und fertigen Zustand angeliefert werden (richtiges Dateiformat,   sowie korrekte Anzeigenmaße etc., ohne jegliche Erfordernis von   Veränderungen seitens des Auftragnehmers). Wenn die Druckdaten   beispielsweise in Einzelteilen geliefert werden, werden mind. 49,–   Bearbeitungsgebühr zusätzlich zum vereinbarten Preis erhoben. Allerdings   erhält in diesem Fall der Auftraggeber automatisch einen (einzelnen)   kostenlosen Korrekturabzug, mit der Möglichkeit, etwaige Fehler ohne   zusätzliche Kosten zu beheben (siehe auch §5).
11.3. Bei einer   kompletten Gestaltung des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer   berechnet sich diese Gestaltungsgebühr nach dem erforderlichen Aufwand   insgesamt (z.B. Fotoshooting, Interview, Werbetext-Erstellung,   Video-Aufnahme und Schnitt, Satz, Bildbearbeitung, Layout,   Logoentwicklung bzw. -vektorisierung etc.). Dies bedeutet eine faire   Regelung, damit Kunden, die fertige Dateien liefern, keinen Nachteil   haben. 
11.4. Der Vertragsgegenstand (z.B. die Anzeige) muss in dem   vom Auftragnehmer vorgegebenen Seitenverhältnis und im richtigen   Größenformat geliefert werden, ansonsten kommen mindestens 15% Zuschlag   zum regulären Anzeigenpreis hinzu.
§12 Mehrfach- und/oder Mehrtitel-Aufträge sowie Jahres-Kombi-Buchungen: Gemeint   sind mehrfache Buchungen in einer einzelnen und/oder in mehreren   folgenden Ausgaben eines Titels (= Mehrfach-Auftrag) und/oder auch in   verschiedenen Titeln (=Mehrtitel-Auftrag, z.B. gleichzeitig im   Pfalz-Magazin und in CuliVinesse) bzw. eine Verbindung beider Arten von   Mehrfachbuchungen. Möglich sind auch Kombinationen von Printanzeigen  mit  Internet-Präsentationen sowie Druckaufträgen und dergleichen.
Bei Mehrfach-Buchungen aller Art gelten grundsätzlich folgende Rabatt-Staffelungen:
    -Doppel-Buchung    (2 Anzeigen)                      5% Rabatt
    -Dreifach-Buchung    (3 Anzeigen)                    10% Rabatt
    -Jahresrabatt    (mind.  5 Anzeigen)                 15% Rabatt
    -Buchung „bis auf Widerruf“ (= mindest-Laufzeit 2 Jahre!)    20% Rabatt
12.2.   Wie bei solchen Rabatt-Staffelungen allgemein üblich, sind diese nur   dann wirksam, wenn der entsprechende Auftrag mit einer einzelnen   Beratung, während eines einzelnen Gesprächstermins mit 1 einzelnen   Auftragsformular getätigt wird. Nachträgliche Buchungen (d.h. wenn   weitere, zusätzliche Beratungen nötig werden) werden ohne Rabatt   berechnet. 
12.3. Ebenso sind die anfangs eingeräumten Rabatte   hinfällig bzw. sogar zurück zu bezahlen, wenn die im Auftrag angegebene   Mindestlaufzeit bzw. Mehrfachbuchung nicht eingehalten wird oder   zwischenzeitlich storniert wird oder nicht alle Rechnungen voll bezahlt   sind. Bei vorzeitiger Stornierung bzw. Nichtzahlung von   Jahres-Kombi-Buchungen, wo die speziellen Haupt-Leistungen bereits   erbracht wurden (z.B. Fotoshooting, Interview, Texterstellung,   Veröffentlichung von redaktionellen Seiten, auch im Internet etc.) sind   anteilsmäßig diese Hauptleistungen separat zu berechnen. Dies bedeutet,   dass der Kombinationsvorteil des Auftragnehmers damit automatisch   erlischt und diese Hauptleistungen nicht mehr als Teilbuchungen   anzusehen sind, daher werden diese dann in vollem Umfang berechnet.
12.4.   Bei „Buchung bis auf Widerruf“: Nach Ablauf der 2 Jahre  Mindestlaufzeit  ist der Vertrag jederzeit kündbar; vorausgesetzt, die  Grundpreise incl.  aller evtl. angefallenen Gebühren sind bezahlt. 
12.5.  Alle Rabatte  werden lediglich auf die Grundpreise der Anzeige gewährt,  Gestaltungs-  und Bearbeitungsgebühren sind von der Rabattierung in  jedem Fall  ausgeschlossen. (siehe auch §11)
§13 Urheberrecht:  Alle  Urheberrechte in Bezug auf Wort und Bild, insbesondere auf die   Gestaltung der Anzeigen bzw. der Video-Clips sind dem Auftragnehmer   vorbehalten. Dies bezieht sich natürlich nur auf die vom Auftragnehmer   gestalteten Anzeigen, sowie ggf. die von ihm gemachten Fotos und/oder   der Pressetext und/oder die gedrehten Videos. Diese sind und bleiben   deren geistiges Eigentum und dürfen ohne eine ausdrücklich und   schriftlich erteilte Genehmigung des Auftragnehmers keinesfalls   anderweitig eingesetzt werden! Mündliche Nebenabreden sind wie immer   unwirksam. Auch aus einem schriftlich erteilten Vertrag (ohne den Passus   der Genehmigung) kann eine solche Erlaubnis nicht ohne Weiteres   hergeleitet werden.
13.2. Einzige Ausnahme von dieser Regelung: Wenn   ausdrücklich ein sogenannter „Exklusivbericht-Vertrag” geschlossen  wird,  verzichtet der Auftragnehmer freiwillig auf sein im Abs. 1  erklärtes  Urheberrecht. Dadurch sind auch die deutlich höheren Preise  für  „Exklusiv-Berichte” zu erklären.
13.3. Wird ein Vertrag, in dem  die  anderweitige Verwendung der oben beschriebenen Leistungen  ausdrücklich  erlaubt wird, beiderseits oder auch einseitig vorzeitig  storniert, so  erlischt diese Erlaubnis automatisch. Das gleiche trifft  zu, wenn der  Vertrag nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht  rechtzeitig,  inklusive aller Gebühren und Nebenkosten, bezahlt wurde.
§14 Platzierung von Werbeanzeigen   Print und/oder Online und Pressetexte: Explizite Platzierungs-Wünsche   werden gegen eine zusätzliche Gebühr von 20% des Netto-Preises   berücksichtigt; jedoch muss stets im Einzelfall geklärt werden, ob diese   Platzierung überhaupt möglich ist. Ansonsten besteht kein Recht auf   eine bestimmte Platzierung. Der Auftragnehmer ist jedoch - schon im   eigenen Interesse - bemüht, eine positiv wirkende Platzierung zu wählen.
14.2.   Ansprüche auf Pressetexte, ganz besonders auf eine bestimmte   Formulierung und genauen Wortlaut, bestehen nicht. Hier verweisen wir   ausdrücklich auf das Deutsche Presserecht und auf das Recht der freien   Meinungsäußerung. Dankbar ist hingegen der Auftragnehmer, wenn auf   sachliche Fehler hingewiesen wird, die dann selbstverständlich   korrigiert werden.
§15 Vertrieb im Printbereich: Der   Auftragnehmer kann keine volle Haftung dafür übernehmen, dass die   Exemplare innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in vollem Umfang korrekt   und zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtzeitig verteilt werden, obschon   der Auftragnehmer sich hierum selbstverständlich nach besten Kräften   kümmert, allein schon im eigenen Interesse. 
15.2.   Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber des   Auftragnehmers aus Gründen von mangelhafter Verteilung sind in jedem   Fall ausgeschlossen.
§16 Rücktritt vom Vertrag: Das Recht,   innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu   können, gibt es nicht. Entstanden ist dieser Mythos vermutlich durch das   gesetzliche 14tägige Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften   bzw. bei Geschäften mit Endverbrauchern. Für die vorliegenden Verträge   zwischen Vollkaufleuten jedoch gilt wie immer der alte  Rechtsgrundsatz:  „Pacta sunt servanda“ =lat.:„Verträge sind  einzuhalten“. 
aktueller Stand: September 2018 | ©2013 by ideen-concepte 

