Weine von besonderer Qualität
(siehe auch -> Güteklassen)
Eine der wichtigsten Angaben auf dem Etikett eines Weines ist wohl die Qualitätsstufe. Doch was steckt eigentlich hinter Begriffen wie Tafelwein, Qualitätswein, Prädikatswein oder Auslese und Spätlese?
In Deutschland werden Weine in 3 verschiedene Qualitätsstufen eingeteilt: 1. „Tafelwein“, 2. „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“(= QbA) und 3. „Prädikatswein“. Die höchste Qualitätsstufe, der Prädikatswein, wird dann durch das Weingesetz nochmals mit den Prädikaten (aufsteigend): Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein unterschieden.
I. Tafelwein
Ein Tafelwein (mittlerweile auch Deutscher Wein genannt) muss komplett aus Trauben bestehen, die aus in Deutschland zugelassenen Rebflächen stammen und ausgesuchten Rebsorten angehören. Das Mindestmostgewicht muss dabei bei 44° bis 47° Öchsle liegen. Tafelweine sind meist leicht und frisch.
Die oft als herzhafte Schoppenweine ausgebauten Landweine werden mit dem Anbaugebiet auf dem Etikett angegeben. Immer noch werden manche Tafelweine und auch die hochwertigeren Landweine mit Zucker angereichert.
II. Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete
Die zweite und höhere Kategorie ist das Prädikat „Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete“ (QbA). Hier müssen alle Trauben des Weines aus einem der 13 festgelegten Anbaugebiete in Deutschland stammen. Zudem müssen alle Qualitätsweine zuerst bei der „Amtlichen Qualitätsprüfung“ vorgestellt werden. Erst wenn der Wein diese sensorische und analytische Überprüfung besteht, darf die Bezeichnung QbA auf dem Etikett angebracht und mit der nötigen Prüfungsnummer versehen werden. Auch Qualitätsweine dürfen bis zu einer Grenze von 15% Gesamtalkoholgehalt angereichert werden.
III. Prädikatsweine
Die obersten Kategorien der Qualitätsstufen in Deutschland sind die „Prädikatsweine“. Im Gegensatz zu den bereits genannten Kategorien darf bei einem Prädikatswein kein Zucker vor dem Vergären hinzugegeben werden. Zudem darf der Wein nicht mit Eichenholzstücken behandelt oder einer Entalkoholisierung unterzogen werden.
Alle Prädikatsweine müssen aus Trauben hergestellt werden, die aus einem einzigen Anbaugebiet stammen. Das von der jeweiligen Landesverordnung gebotene Mindestmostgewicht muss eingehalten werden und der Wein darf nicht vor dem 1. März des nach der Ernte folgenden Jahres abgefüllt oder verkauft werden. Zudem müssen alle Prädikatsweine eine amtliche Qualitätsweinprüfung durchlaufen und mit einer amtlichen Prüfungsnummer versehen werden.
Prädikatsweine werden je nach Reifegrad, Leseart und Mindestmostgewicht in sechs Prädikate unterteilt. Diese Prädikate müssen auf dem Etikett des Weines deutlich vermerkt werden. Außerdem müssen alle Prädikatsweine, bis auf Eiswein und Spätlese, mit der Hand geerntet werden.
1. Kabinett
Kabinett ist das niedrigste Prädikat dieser Qualitätsstufe. Der Wein muss mindestens einen Mostgehalt von 75° Öchsle aufweisen. Kabinettweine werden sowohl trocken als auch lieblich ausgebaut. Die Weine sind leicht und fein und werden aus reifen Trauben hergestellt. Kabinettweine weisen eher einen geringen Alkoholgehalt auf. Der Name stammt von der Bezeichnung der Schatzkammer im Kloster Eberbach – dem Cabinett.
2. Spätlese
Spätleseweine sind reif, elegant und mit feiner Frucht. Sie werden frühestens eine Woche nach der Hauptlese geerntet. Durch die vollreifen Trauben haben sie einen höheren Alkoholgehalt als Kabinettweine. Der Mindestmostgehalt für Spätlese liegt bei 85° Öchsle. Die Weine werden meist trocken und halbtrocken, heutzutage selten auch lieblich, ausgebaut.
3. Auslese
Bei der Auslese werden, wie der Name schon besagt, nur die besten Trauben verwendet. Nur vollreife Trauben werden geerntet, unreife und kranke Beeren mit der Hand aussortiert. Ausleseweine sind süßer und alkoholreicher als Weine der Spätlese und werden deshalb häufiger zu süßen oder edelsüßen Weinen vinifiziert. Es gibt aber auch hier trocken ausgebaute Varianten. Auslesen überzeugen durch ihr feines Bukett, die unglaubliche Fülle von Aromen und ihre reife, dezente Säure. Der Mindestmostgehalt beträgt 95° Öchsle.
4. Beerenauslese
Im Gegensatz zur Auslese werden bei der Beerenauslese nur überreife, edelfaule (also mit Botrytis befallene) Trauben verwendet. Deshalb sind diese Weine auch besonders fruchtig und haben das besondere, honigartige Aroma der Edelfäule, weshalb sie sich sehr gut als süße Dessertweine eignen. Das Prädikat „Beerenauslese“ (BA) steht für Weine mit einer konzentrieren Natursüße, die eine lange Haltbarkeit besitzen, einen niedrigen Alkoholgehalt haben und durch eine besonders große Aromenvielfalt und ihre schwere Süße überzeugen. Der Mindestmostgehalt für Beerenauslesen liegt bei 125° Öchsle.
5. Trockenbeerenauslese
Bei der Trockenbeerenauslese werden die Trauben so lange an der Rebe belassen, bis die von Botrytis (Edelfäule) befallenen Trauben durch ihre dünner werdende Haut augetrocknet sind und so weit zusammenschrumpfen, bis sie rosinenartig aussehen. Durch das Austrocknen ist der Zuckergehalt der Beeren sehr hoch, wodurch die Weine besonders süß werden und eine intensiv-edle Honignote erhalten. Durch den hohen Zuckergehalt werden sie zudem extrem lange haltbar. Bis zu 100 Jahre kann eine Trockenbeerenauslese gelagert werden. Die älteste bekannte Trockenbeerenauslese, der „Steinberger Riesling Trockenbeerenauslese 1920" aus den Hessischen Staatsweingütern Kloster Eberbach, ist heute immer noch trinkbar und erzielt bei Versteigerungen sehr hohe Preise. Der Mindestmostgehalt beträgt 150° Öchsle.
6. Eiswein
Die Trauben des Eisweins dürfen erst nach ihrer Durchfrostung, am besten noch vor Sonnenaufgang, bei –7 Grad C und erst nach einer dauerhaften Periode von Frost geerntet werden. Selbst während des Kelterns der Trauben darf die Temperatur von -7 Grad nicht überschritten werden. Denn nur wenn die Trauben völlig gefroren sind, ist das Wasser in ihnen zum größten Teil kristallisiert. Der Fruchtzucker bindet das nicht kristallisierte Wasser und die Fruchtsäuren, wodurch extrem hoch konzentrierte und gleichzeitig sehr süße Weine entstehen, die zudem eine kräftige Säure entwickeln. Außerdem dürfen die Trauben des Eisweins, im Gegensatz zur Trockenbeerenauslese, nicht von Botrytis befallen sein. Das begründet die Frische des Eisweins im Geschmack. Der Mindestmostgehalt liegt wie bei der Beerenauslese bei 125° Öchsle.
JM