Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geschäftsgegenstand ist eine Anzeige, bzw. eine Präsentation, wie Bild und Texterstellung, in einem oder mehreren verschiedenen Veröffentlichungen auf www.das-pfalz-magazin.de, eine Internet-Eintrag auf der Branchenbuchseite des Auftragnehmers (= "Online-Tipps"), und/oderoder ein Internet-Werbebanner mit garantierter Anzahl von Auslieferungen..
Abs.2: Das Abonnement verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate im Voraus gekündigt wurde.
Abs.3: Das Abonnement "Kultur, Events und Feste" verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate im Voraus gekündigt wurde.
Abs.4: Für alle Jahresabschluss-Verträge gilt eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Jahresabschluss-Ende gekündigt wurde.
§2 Haftungsausschluss: Kleinere Abweichungen von eingereichten Vorlagen sind nie völlig auszuschließen. Der Auftragnehmer wird jedoch Mängel beseitigen
§3 Nebenkosten: zusätzlich zu dem vereinbarten Preis können nach gesondertem Bedarf auch nachträglich Bearbeitungskosten hinzukommen, die bei der Auftragserteilung nicht eindeutig vorhersehbar waren. Dies gilt im Besonderen, wenn aufwändige Beratungen, Interviews und/oder Fotoshootings geleistet wurden, es aber gar nicht zu dem erwarteten Auftrag kam oder ein solcher storniert wurde. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, gesonderte Rechnungen über die Leistungen mit fair kalkulierten Preisen zu stellen.
§4: Unverlangt eingehende Pressemeldungen: Wer uns Pressemeldungen zuschickt, die wir nicht angefordert haben bzw. Teil einer Absprache oder eines Vertrages sind, dem werden wir – den Fall vorausgesetzt, dass wir diesen in einer unserer Medien veröffentlichen – den entsprechenden Mindest-Betrag aus unserer „Low Budget-Preisliste“ berechnen. Wer uns also Pressemeldungen zuschickt, erklärt sich mit dieser fairen Regelung einverstanden, auch dann, wenn dies nicht vorher ausdrücklich abgesprochen war.
§5 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit stets der Schriftform. Beide Parteien erkennen den Vertrag so, wie im Auftragsformular ausdrücklich beschrieben, an.
§6 Salvatorische Klausel: Eine etwaige Unwirksamkeit einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§7 Urheberrecht: Alle Urheberrechte in Bezug auf Wort und Bild, insbesondere auf die Gestaltung der Anzeigen bzw. der Video-Clips sind dem Auftragnehmer vorbehalten. Dies bezieht sich natürlich nur auf die vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen, sowie ggf. die von ihm gemachten Fotos und/oder der Pressetext und/oder die gedrehten Videos. Diese sind und bleiben deren geistiges Eigentum und dürfen ohne eine ausdrücklich und schriftlich erteilte Genehmigung des Auftragnehmers keinesfalls anderweitig eingesetzt werden! Mündliche Nebenabreden sind wie immer unwirksam. Auch aus einem schriftlich erteilten Vertrag (ohne den Passus der Genehmigung) kann eine solche Erlaubnis nicht ohne Weiteres hergeleitet werden.
7.2. Einzige Ausnahme von dieser Regelung: Wenn ausdrücklich ein sogenannter „Exklusivbericht-Vertrag” geschlossen wird, verzichtet der Auftragnehmer freiwillig auf sein im Abs. 1 erklärtes Urheberrecht. Dadurch sind auch die deutlich höheren Preise für „Exklusiv-Berichte” zu erklären.
7.3. Wird ein Vertrag, in dem die anderweitige Verwendung der oben beschriebenen Leistungen ausdrücklich erlaubt wird, beiderseits oder auch einseitig vorzeitig storniert, so erlischt diese Erlaubnis automatisch. Das gleiche trifft zu, wenn der Vertrag nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig, inklusive aller Gebühren und Nebenkosten, bezahlt wurde.
§8 Platzierung von Werbeanzeigen Online und Pressetexte: Explizite Platzierungs-Wünsche werden gegen eine zusätzliche Gebühr berücksichtigt; jedoch muss stets im Einzelfall geklärt werden, ob diese Platzierung überhaupt möglich ist. Ansonsten besteht kein Recht auf eine bestimmte Platzierung. Der Auftragnehmer ist jedoch - schon im eigenen Interesse - bemüht, eine positiv wirkende Platzierung zu wählen.
8.2. Ansprüche auf Pressetexte, ganz besonders auf eine bestimmte Formulierung und genauen Wortlaut, bestehen nicht. Hier verweisen wir ausdrücklich auf das Deutsche Presserecht und auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Dankbar ist hingegen der Auftragnehmer, wenn auf sachliche Fehler hingewiesen wird, die dann selbstverständlich korrigiert werden.
§9 Rücktritt vom Vertrag: Das Recht, innerhalb von 2 Wochen von jedem beliebigen Vertrag zurücktreten zu können, gibt es nicht. Entstanden ist dieser Mythos vermutlich durch das gesetzliche 14tägige Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften bzw. bei Geschäften mit Endverbrauchern. Für die vorliegenden Verträge zwischen Vollkaufleuten jedoch gilt wie immer der alte Rechtsgrundsatz: „Pacta sunt servanda“ =lat.:„Verträge sind einzuhalten“.
aktueller Stand: ©Januar 2026 by ideen-concepte

