Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
§1 Geschäftsgegenstand ist eine Anzeige, bzw. eine Präsentation, wie Bild und/oder Texterstellung, in einem oder in mehreren Print-Veröffentlichungen, eine für Suchmaschinen optimierte Internet-Präsentation auf der Internetseite des Auftragnehmers oder eine Banner-Werbung.
§2 Haftungsausschluss: Kleinere Abweichungen von eingereichten Vorlagen sind nie völlig auszuschließen. Der Auftragnehmer haftet nicht für kleinere Farbabweichungen, Druckfehler oder sonstige Mängel.
§3 Erscheinungsdatum: Das Realisierungsdatum des Objektes liegt im Ermessen des Auftragnehmers; vertraglich zugesagte Druck- und Erscheinungsdaten werden vom Auftragnehmer jedoch stets eingehalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fälle, die nicht direkt auf eigenes Verschulden zurück zu führen sind, wie z.B. Lieferungsverzug der Druckerei, Streiks oder höhere Gewalt.
§4 Liefertermin der Druckdaten: Druckunterlagen müssen spätestens innerhalb von 5 Werktagen, gerechnet ab Datum des Vertragsabschlusses, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, ansonsten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anzeige nach eigenem Ermessen zu gestalten, bei Berechnung des vollen Preises, zzgl. Gestaltungsgebühr.
§5 Korrekturabzug: Der Auftraggeber erhält nur dann unaufgefordert einen Korrekturabzug, wenn keine fertig gestaltete und gesetzte Datei vom Auftraggeber oder dessen Werbeagentur zur Verfügung gestellt wurde, bzw. eine druckreife Vorlage vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Scannen zur Verfügung gestellt wurde und unverändert bleiben soll. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers oder Bedarf wird aber selbstverständlich auch dann ein Korrekturabzug versandt (Gebühr: je 5,–). Der Auftraggeber muss dies jedoch dem Auftragnehmer während des Vertragsabschlusses zur Kenntnis geben.
5.2. Der Auftragnehmer wird den Korrekturabzug unverzüglich nach dem Erhalt der dazu benötigten Unterlagen erstellen und dem Kunden übermitteln, senden oder aushändigen.
5.3. Unter „Korrekturabzug“ ist ein Tintenstrahl-Ausdruck (versandt per Brief) oder eine pdf- bzw. jpg-Datei (versandt per E-Mail) der in Auftrag gegebenen Dienstleistung zu verstehen.
5.4. Korrekturabzüge sind gründlich auf Satz-, Rechtschreib- und sonstige Fehler zu überprüfen und — versehen mit eventuellen Berichtigungsvermerken — dem Auftragnehmer spätestens innerhalb 5 Werktagen zurück zu senden/zurück zu geben.
5.5. In diesem Versenden liegt die Erklärung, dass der Korrekturabzug — gegebenenfalls mit den aufgeführten Änderungen — druckreif ist.
5.6. Geht diese Korrektur nicht binnen 5 Arbeitstagen beim Auftragnehmer ein, so gilt der Korrekturabzug stillschweigend als zum Druck freigegeben.
5.7. Mit dem Versenden/Übermitteln/Aushändigen des Korrekturabzuges beginnt die Fälligkeit des Rechnungsbetrages der laufenden Periode (d. h. mit dem Erhalt der darauf folgenden Rechnung).
5.8. Durch die Notwendigkeit eines Korrekturabzuges entsteht automatisch die Fälligkeit einer zusätzlichen Gebühr von mindestens 5,– (siehe 5.1), meistens jedoch 49,– (siehe § 11.2)
§6 Nebenkosten: zusätzlich zu dem vereinbarten Preis für die Anzeige können nach gesondertem Bedarf auch nachträglich Bearbeitungskosten hinzukommen, die bei der Auftragserteilung nicht eindeutig vorhersehbar waren (siehe hierzu auch § 11).
6.2. Wird die Anzeige in einem abweichenden Format als zu den in den Mediadaten vorgegebenen Formaten geliefert, so werden mindestens 15% Zuschlag berechnet (siehe auch §11).
§7 Vertragsdauer: Der Auftraggeber ist pro Buchungsauftrag (gemeint sind hier nicht komplette Mehrfach-Buchungs-Verträge, sondern einzelne Buchungen in einem Heft) bis zu zwölf Monate, gerechnet ab dem Datum der Auftragserteilung, an seinen Vertrag gebunden.
§8 Fälligkeit: Die Kosten des Anzeigenpreises und der angefallenen Nebenkosten incl. der MwSt. sind nach Erhalt des ersten Korrekturabzuges in voller Höhe fällig und es wird zeitgleich mit dem Korrekturabzug die fällige Rechnung an den Auftraggeber verschickt. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Schriftform auf dem Auftragsformular (Siehe auch §4.).
8.2. Im Falle des Zahlungsverzuges werden die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Bei Rücklastschrift erlauben wir uns die Berechnung der Selbstkosten von derzeit 6,–.
8.3. Abweichend von 8.1. können bei sofortiger Zahlung der Rechnung, wenn nach Rechnungserhalt der Betrag innerhalb von 5 Werktagen auf dem Konto des Auftragnehmers eingeht, 3% Skonto gezogen werden.
§9 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Beide Parteien erkennen den Vertrag so, wie im Auftragsformular ausdrücklich beschrieben, an.
§10 Salvatorische Klausel: Eine etwaige Unwirksamkeit einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
§11 Anlieferung der Druckdaten und deren Nebenkosten: Die Anlieferung der Druckdaten ist nur in folgenden Dateiformaten möglich: *.pdf, *.tif, *.jpg, *.cdr (Version X3 oder älter; jüngere Versionen müssen zurück konvertiert werden) oder direkt kompatibler Formate, mindestens 300 dpi Auflösung und im CMYK-Farbraum. Nach vorheriger Anmeldung und dem Erhalt der Zugangsdaten ist auch der Upload auf unseren Server per FTP möglich.
11.2. Die Anzeigenpreise sind so kalkuliert, dass die eingesandten Druckdaten im bereits fix-und fertigen Zustand angeliefert werden müssen (richtiges Dateiformat, sowie korrekte Anzeigenmaße etc., ohne jegliche Erfordernis von Veränderungen seitens des Auftragnehmers. Wenn die Druckdaten beispielsweise in Einzelteilen geliefert werden, muss der Auftragsnehmer mind. 49,– Bearbeitungsgebühr zusätzlich zum Anzeigenpreis erheben. Allerdings erhält in diesem Fall der Auftraggeber automatisch einen (einzelnen) kostenlosen Korrekturabzug, mit der Möglichkeit, etwaige Fehler ohne zusätzliche Kosten zu beheben (siehe auch §5).
11.3. Bei einer kompletten Gestaltung der Anzeige durch den Auftragnehmer berechnet sich diese Gestaltungsgebühr nach dem erforderlichen Aufwand insgesamt (z.B. Fotoshooting, Interview, Werbetext-Erstellung, Video-Aufnahme und Schnitt, Satz, Bildbearbeitung, Layout, Logoentwicklung bzw. -vektorisierung etc.). Dies bedeutet eine faire Regelung, damit Kunden, die fertige Dateien liefern, keinen Nachteil haben.
11.4. Die Anzeige muss in dem vom Auftragnehmer vorgegebenen Seitenverhältnis und im richtigen Größenformat geliefert werden, ansonsten kommen mindestens 15% Zuschlag zum regulären Anzeigenpreis hinzu.
§12 Mehrfach-Aufträge
Bei Mehrfach-Buchung gelten folgende Rabatt-Staffelungen:
-Doppel-Buchung (2 Anzeigen) 5% Rabatt
-Dreifach-Buchung (3 Anzeigen) 10% Rabatt
-Jahresrabatt (mind. 5 Anzeigen) 15% Rabatt
-Buchung bis auf Widerruf (mind. 2 Jahre!) 20% Rabatt
12.2. Wie bei solchen Rabatt-Staffelungen allgemein üblich, sind diese nur dann wirksam, wenn der entsprechende Auftrag mit einer einzelnen Beratung, während eines einzelnen Gesprächstermins mit 1 einzelnen Auftragsformular getätigt wird. Nachträgliche Buchungen (d.h. wenn weitere zusätzliche Beratungen nötig werden) werden ohne Rabatt berechnet.
12.3. Ebenso sind die Rabatte hinfällig bzw. sogar zurück zu bezahlen, wenn die im Auftrag angegebene Mindestlaufzeit bzw. Mehrfachbuchung nicht eingehalten wird oder zwischenzeitlich storniert wird.
12.4. Bei „Buchung bis auf Widerruf“: Nach Ablauf der 2 Jahre Mindestlaufzeit ist der Vertrag jederzeit kündbar; vorausgesetzt, die Grundpreise incl. aller evtl. angefallenen Gebühren sind bezahlt.
12.5. Alle Rabatte werden lediglich auf die Grundpreise der Anzeige gewährt, Gestaltungs- und Bearbeitungsgebühren sind von der Rabattierung in jedem Fall ausgeschlossen. (siehe auch §11)
§13 Urheberrecht: Alle Urheberrechte in Bezug auf Wort und Bild, insbesondere auf die Gestaltung der Anzeigen bzw. der Video-Clips sind dem Auftragnehmer vorbehalten. Die vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen, sowie ggf. die Fotos und/oder der Pressetext und/oder die gedrehten Videos sind und bleiben deren geistiges Eigentum und dürfen ohne eine ausdrücklich schriftlich erteilte Genehmigung des Auftragnehmers keinesfalls anderweitig eingesetzt werden! Mündliche Nebenabreden sind wie immer unwirksam. Auch aus einem schriftlich erteilten Vertrag kann eine solche Erlaubnis ohne Weiteres niemals hergeleitet werden.
13.2. Einzige Ausnahme von dieser Regelung: Wenn ausdrücklich ein sogenannter „Exklusivbericht-Vertrag” geschlossen wird, verzichtet der Auftragnehmer freiwillig auf sein im Abs. 1 erklärten Urheberrecht.
§14 Platzierung einer Werbeanzeige im gedruckten Heft und/oder auf Internet-Plattformen
Explizite Platzierungs-Wünsche werden gegen eine zusätzliche Gebühr von 20% des Netto-Preises berücksichtigt; jedoch muss stets im Einzelfall geklärt werden, ob diese Platzierung überhaupt möglich ist. Ansonsten besteht kein Recht auf eine bestimmte Platzierung.
7.2. Ansprüche auf Pressetexte, ganz besonders auf eine bestimmte Formulierung und genauen Wortlaut, bestehen nicht. Hier verweisen wir ausdrücklich auf das Deutsche Presserecht und auf das Recht der freien Meinungsäußerung.
§15 Vertrieb: Der Auftragnehmer kann keine volle Haftung dafür übernehmen, dass die Exemplare innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in vollem Umfang korrekt und zu einem bestimmten Zeitpunkt rechtzeitig verteilt werden, obschon der Auftragnehmer sich hierum selbstverständlich nach besten Kräften kümmert, allein schon im eigenen Interesse.
15.2. Schadensersatzansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber des Auftragnehmers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Stand: November 2011 | Alle Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. MwSt und in Euro.
